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Registerzensus: Statistisches Landesamt testet Wohnsitzanalyse

11.06.2025

Ab Juni 2025 werden im Rahmen der sogenannten »Wohnsitzanalyse« deutschlandweit 100.000 Personen (darunter 5.000 Personen in Sachsen) durch die Statistischen Ämter der Länder angeschrieben und um Auskunft über ihre Hauptwohnung zum Stichtag 15. Mai 2022 gebeten. Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder erproben bis August 2025 ein neues Verfahren für einen zukünftigen Registerzensus in Deutschland. Daten sollen soweit wie möglich aus vorhandenen Quellen der Verwaltung und Statistik gewonnen, automatisiert zusammengeführt und aufbereitet werden. Ziel ist, Befragungen zu reduzieren und die Bevölkerung zu entlasten. Bei der Durchführung des Zensus im Jahr 2022 in Deutschland wurde die amtliche Bevölkerungszahl auf Basis der Daten der Melderegister ermittelt und unter anderem mit Angaben von Bürgerinnen und Bürgern aus einer Stichprobenerhebung ergänzt. Zur Ermittlung wohnortgenauer Bevölkerungszahlen ist auch beim neuen Verfahren die eindeutige Bestimmung einer Hauptwohnung für jede Person notwendig. Allerdings kann in einzelnen Fällen maschinell keine eindeutige Festlegung der Hauptwohnung vorgenommen werden. Im Rahmen der Wohnsitzanalyse werden diese Personen daher postalisch durch die Statistischen Ämter der Länder angeschrieben und danach befragt. Die Teilnahme an dieser Befragung ist gesetzlich verpflichtend. Personen, die zur Meldung für die Wohnsitzanalyse aufgefordert wurden, können dies schnell und bequem online erledigen. Die Beantwortung des Fragebogens dauert circa fünf Minuten. Er enthält Fragen zur Hauptwohnung und ggf. noch weiteren Wohnungen innerhalb Deutschlands. Wie bei allen Erhebungen der amtlichen Statistik werden auch bei der Wohnsitzanalyse alle gesetzlichen Datenschutzbestimmungen befolgt.

 

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